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4. NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR JEDE EINREISE UND FÜR JEDES VISUM:
A. Der Reisepaß mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Ankunft in Thailand. Kinderausweise werden in Thailand nicht anerkannt. B. Der Antrag muß vom Antragsteller selbst unterschrieben werden. Ein Elternteil unterschreibt für minderjährige Kinder.
Zusätzlich:
4.1 Für Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union und der Länder zu 7.1 bei Aufenthalt über 30 Tage in Thailand: 1 komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit einem (1) aufgeklebten Paßbild.
4.2 Für Bürger der Länder, die nicht unter 4.3, 6.1 und 6.2 aufgeführt sind: Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, 1 Antrag, 1 Paßbild, Flugticket/Reisebestätigung, Hotelreservierung in Thailand oder Einladungsschreiben.
4.3 Für Inhaber deutscher Fremdenpässe (Travel Documents), und Bürger der Länder Ägypten, Algerien, Bangladesch, Irak, Iran, Jemen, Kuba, Libanon, Libyen, Nepal, Pakistan, Palästina, Sri Lanka, Sudan und Syrien sowie für Bürger Indiens und Chinas bei einem Aufenthalt von über 15 Tagen, alle jeweils mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gilt: 3 Antragsformulare, 4 Paßbilder, Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, Reisebestätigung oder Flugticket, Hotelreservierung für den gesamten Aufenthalt oder bestätigte Adresse (z. B. Einladungsschreiben) in Thailand.
4.4 Inhaber afghanischer Pässe erhalten keine Visa. Teilnehmer internationaler Konferenzen (z. B. UNO) wenden sich an die Königlich Thailändische Botschaft, Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin, 030-794810.
4.5 Für Bürger Nigerias: Antragstellung bei Aufenthaltsberechtigung in Deutschland bei der Königlich Thailändischen Botschaft Berlin. Andernfalls bei der Königlich Thailändischen Botschaft in London (GB), 29-30 Queen’s Gate, London, SW7 5JB, Tel. +44-20-7589 2944, Fax +44-20-7823 7492 unter Vorlage eines „Certificate of Clearance“ der National Drug Law Enforcement Agency in Nigeria.
5. BEARBEITUNGSZEIT UND ZAHLUNGSWEISE:
5.1 Bei persönlicher Antragstellung (in der Botschaft in Berlin) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 2 Tagen und ca. 2 -3 Wochen bei eingesandten Unterlagen. Bitte einen selbstadressierten Rückumschlag mit Porto von 3,49 EURO für Einschreiben beifügen.
5.2 Gebühren bei eingesandten Unterlagen nur in BAR beilegen. Schecks und Überweisungen werden nicht entgegengenommen.
6. SONSTIGES:
6.1 Bürger folgender 39 Länder dürfen sich als Tourist bis zu 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten: Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Hongkong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.
6.2 Bürger folgender 14 Länder dürfen ein Visum (Transit) am Immigration Checkpoint bei Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen: Bhutan, China, Indien, Kasachstan, Malediven, Mauritius, Oman, Polen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Zypern.
7. ALLGEMEINE HINWEISE:
7.1 Antragsteller, die unter 4.2. und 4.3 aufgeführt sind, müssen ihr Flugticket bzw. die Reisebestätigung sowie die bestätigte Hotelreservierung im Original vorlegen und jeweils eine Kopie mit dem Antrag einreichen.
7.2 Bitte beachten Sie die Daten der Einreise- und Ausreisestempel des Immigration Office bei Ankunft in Thailand. Verlängerungen sowie Einbürgerungen beim Immigration Office, 50 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 (Tel. +66-2-287-3101 bis –3110, Fax -287-1310). Verlängerungen von Visum und Arbeitserlaubnis für Geschäftsreisende und Investoren: One-Stop Service Center, Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310, (Tel. +66-2-693-9333 bis – 9339).
Quelle: Royal Thai Embassy Berlin - alle Informationen ohne Gewähr
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