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Seit 01.11.2006 gelten neue Handgepäckbestimmungen für Flüge aus EU-Ländern:
Auf allen Flügen, die in der EU starten – auch auf Inlandsflügen – dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:
• Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein
• Ein Beutel pro Fluggast
• Der Beutel muss vollständig geschlossen sein
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