Handgepäck

Seit 01.11.2006 gelten neue Handgepäckbestimmungen für Flüge aus EU-Ländern:

Auf allen Flügen, die in der EU starten – auch auf Inlandsflügen – dürfen Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

• Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein

• Ein Beutel pro Fluggast

• Der Beutel muss vollständig geschlossen sein


Alle weiteren Fragen rund ums Handgepäck beantwortet der Handgepäck Berater  
Das Informationsblatt für Fluggäste von THAI Airways finden Sie hier  

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